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KFW Speicherförderung bis Ende 2018

Solarwatt

Förderfähiges Speichersystem

30 Millionen Euro will das Bundeswirtschaftsministerium für die Förderung von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen bis Ende 2018 bereitstellen.

Read more: http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/#ixzz40dOGGzeX

Das Programm für Speichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen soll bis Ende 2018 laufen. Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird halbjährlich an die Kostenreduktionen bei den Batteriesystemen angepasst.

Ziel ist, die Systemdienlichkeit zu stärken und Kostenreduktionen bei den Speichertechnologien stärker abzubilden. Dies spiegelt sich in der Ausgestaltung wider, die eine stärkere Systemverantwortung fordere und fördere.

Subventionierte Anlagen dürfen höchstens 50% der Photovoltaik-Spitzenleistung ins Netz einspeisen. Der Rest soll in der Batterie zwischengespeichert werden, um die Netze zu entlasten und höhere Standards bei den Batteriespeichern zu fördern, oder die Spitzen werden abgeregelt. Das neue Programm unterstreicht die Bedeutung der Solarstromspeicher für die Energiewende und macht sie mittelfristig unabhängig von Förderung. Mit jedem neu installierten Photovoltaik-Speicher wird der Bedarf an neuen Netzen reduziert.

Im Zuge des ersten Förderprogramms sind nach Angaben des Ministeriums etwa 19.000 Zusagen erteilt worden. Damit sind Investitionen in Höhe von rund 450 Millionen Euro in Batteriespeicher angestoßen worden.

Eckpunkte der neuen Förderung

Tagesaktuelle Informationen bei der KFW-Bank (Richtlinien PDF)

Anträge können mit Beginn des Programms ab dem 1.3.2016 über die örtlichen Kreditinstitute bei der KfW eingereicht werden.

Um ein Monitoring zur Nutzung im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderter Batteriespeichersysteme zu ermöglichen, verpflichtet sich der Antragsteller zur Mitwirkung. Seine Mitwirkung besteht darin, das kombinierte Batteriespeicher- Photovoltaikanlagensystem im Rahmen der Inbetriebnahme

  • bei einem Monitoring-Portal zu registrieren,
  • eine gültige E-Mail-Adresse sowie postalische Anschrift anzugeben und
  • bei Bedarf dem BMWi oder einer von ihm benannten Institution ausschließlich zum Zweck der anonymisierten wissenschaftlichen Analyse notwendige Daten der Nutzung des kombinierten Batteriespeicher- Photovoltaiksystems zur Verfügung zu stellen.

Förderfähig ist die Investition in ein stationäres Batteriespeichersystem in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die nach dem 31.12.2012 im Sinne des EEG in Betrieb genommen wurde und eine installierte Leistung von 30 kWp nicht überschreitet.

Weitere Voraussetzungen:

  1. Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt beträgt 50 Prozent (bisher 60%) der installierten Leistung der Photovoltaikanlage. Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für mindestens 20 Jahre.
  2. Die Wechselrichter der geförderten Systeme verfügen
    1. über eine geeignete elektronische und offengelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, durch die eine Neueinstellung der Kennlinien für die Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit von den Netzparametern Spannung und Frequenz bei Bedarf möglich ist.
    2. über eine geeignete und offengelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung.

    Ein Eingriff in das System des Anlagenbetreibers über diese Schnittstellen bedarf grundsätzlich seiner Zustimmung.

  3. Für die Batterien des Batteriespeichersystems liegt eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren vor. (bisher 7 Jahre)

Förderhöhe

Antragszeitraum Anteil an förderfähigen Kosten
ab 1.3.2016 (Programmbeginn) bis 30.6.2016 25 %, beendet
ab 01.07.2016 bis 31.12 2016 22 %, 05.10.2016  vorzeitig beendet
ab 01.01.2017 bis 30.06.2017 19 %
ab 01.07.2017 bis 31.12 2017 16 %
ab 01.01.2018 bis 30.06.2018 13 %
ab 1.7.2018 bis zum 31.12 2018 (Programmende) 10 %
  1. Neuinstallation:
    Der anzusetzende Wert der Kosten der Photovoltaikanlage pro kWp wird als Berechnungsgrundlage in der Regel einmal jährlich aktualisiert und durch die KfW bekannt gegeben. (zur Zeit 1.600 €/kWp). Die maximalen spezifischen förderfähigen Kosten bei einer Investition in ein kombiniertes Batteriespeicher- Photovoltaikanlagensystem betragen 2.000 Euro/kWp.
  2. Nachrüstung (6 Monate nach Photovoltaikanlagenbau)
    In diesem Fall betragen die maximalen spezifischen förderfähigen Kosten 2.200 Euro/kWp.

Wir beraten Sie im Rahmen eines Vor-Ort-Termins gern über die KfW-Förderung.

Am 5.10.2016 gab die Förderstelle bekannt, dass der Topf für diese Periode leer ist.

Thomas
März 15th, 2016 at 11:19 am

Wie man auch auf http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-11/35497255-drittes-quartal-2015-nachfrage-nach-kfw-foerderung-steigt-weiter-an-007.htm nachlesen kann, ist das Interesse an Fördermitteln der KfW immer noch sehr groß. Insbesondere solche Verlängerung ziehen erneut Interessenten an.

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