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Einspeiseverträge

Der Netzbetreiber ist durch das EEG dazu verpflichtet, Solarstromanlagen an das Netz anzuschließen und eine Einspeisevergütung zu zahlen, damit entfällt ein formelles Verfahren. Es ist kein Einspeisevertrag notwendig. Der Installateur kümmert sich um die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber.

Möglicherweise wird ihr Stromversorger mit Ihnen zusätzlich einen Einspeisevertrag schließen wollen, lassen Sie einen solchen Vertrag gründlich von einem erfahrenen Anwalt prüfen, damit er für Sie als Betreiber sinnvoll ist.

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