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Einspeisevergütung

30. April 2020 Die Bundesnetzagentur hat die EEG-Vergütungssätze für die kommenden drei Monate bekanntgegeben.

Durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) können sich Anlagenbetreiber eine garantierte Einspeisevergütung vom örtlichen Stromnetzbetreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg sichern.

Der Tabelle können Sie die aktuellen Vergütungssätze für eingespeisten Strom je nach Inbetriebnahme und Anlagenart und -größe entnehmen.

Feste Einspeisevergütung – Förderung für PV-Anlagen in Cent/kWh mit Degression und Rundung
Vergütungssätze Cent/kWh – Feste Einspeisevergütung für Kleinanlagen
InbetriebnahmeDegressionAnlagen A *Anlagen B**
bis 10 kWpbis 40 kWpbis 100 kWpbis 100 kWp
Nov 191,4%10,089,797,076,95
Dez 191,4%9,979,697,626,88
Jan 201,4%9,879,597,516,80
Feb 20 1,4% 9,72 9,45 7,42 6,70
März 201,4%9,589,317,316,60
Apr 201,4%9,449,187,216,50
Mai 201,4%9,309,047,106,41
Juni 201,4%9,178,917,006,31
Juli 201,4%9,038,786,896,22

Für Teilnehmer am Marktprämienmodell liegt die Erlösobergrenze jeweils 0,04 ct/kWh höher als die feste Einspeisevergütung.

  • Anlagen A: auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden
  • Anlagen B: auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und Anlagen auf Freiflächen (mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.09.2015) bis 500 kWp
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