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Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland beträgt 2 Jahre, bei Bauwerken – zu denen u.U. Solaranlagen gehören – 5 Jahre.

Innerhalb der ersten sechs Monate geht das Gesetz zugunsten des Käufers davon aus, dass ein erkannter und reklamierter Mangel von Anfang an bestand und damit der Gewährleistung oder einem darüber hinausgehenden Garantieversprechen des Herstellers unterliegt. Danach kehrt sich die Beweislast um. Der Käufer muss beweisen, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, was nachträglich oft schwierig ist.

Bei der ausdrücklich vereinbarten Haltbarkeits- bzw. Leistungsgarantie erfolgt die Beweislastumkehr erst nach Ablauf der Garantiezeit.

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