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Zählersetzung

Da der Bezugszähler Eigentum des Netzbetreibers ist, ist auch der Netzbetreiber für das Austauschen des Zählers gegen einen Zweirichtungszähler, der die Einspeisung und den Bezug misst, zu beauftragen.

Am Tag der Zählersetzung nehmen Sie Ihre Photovoltaikanlage offiziell in Betrieb. Der Einspeisetarif bemisst sich bereits ab dem Tag des Aufbaus, mit dem „Lampentest“ kann die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgen.

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