Versicherung
Haftpflichtversicherung:
deckt Fremdschäden ab, wie berechtigte Schadenersatzforderungen Dritter und Gutachter- und Gerichtskosten, die aus dem Betrieb der Anlage entstehen können. Als Eigentümer des Gebäudes kann die Versicherung in die Gebäude- oder Privathaftpflicht einbezogen werden. Bei Anlagen auf fremden Gebäuden ist die Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
Schon während der Bauphase sollten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten.
Schadensversicherung:
Schäden können an der Anlage durch Blitzschlag, Hagel, Sturm – also Umwelteinflüsse, durch Diebstahl und Vandalismus oder Bedienungsfehler entstehen.
Prüfen Sie ob sie im Rahmen ihrer Gebäudeversicherung diese Schäden abdecken können. Wenden Sie sich an ihrer Versicherer.
Allgefahrenversicherung für Photovoltaikanlagen:
Spezielle Versicherungsangebote für PV-Anlagen gehen weit über Gebäudeversicherungen hinaus:
- Naturgewalten wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Frost, Schneedruck, Hagel
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Löschen bei diesen Ereignissen
- Leitungswasser, Überspannung, indirekte Blitzeinwirkung, Kurzschluss
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (soweit nicht durch Garantien gedeckt)
- Bedienungsfehler durch Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit des Betreibers
- Diebstahl sowie Böswilligkeit, Sabotage und Vandalismus durch Dritte
- Mindererträge durch Anlagenstillstand oder anhaltend schlechte Ertragsbedingungen
Die Elektronikversicherung bildet den Kern der Risikoversicherung.