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Versicherung

Haftpflichtversicherung:

deckt Fremdschäden ab, wie berechtigte Schadenersatzforderungen Dritter und Gutachter- und Gerichtskosten, die aus dem Betrieb der Anlage entstehen können. Als Eigentümer des Gebäudes kann die Versicherung in die Gebäude- oder Privathaftpflicht einbezogen werden. Bei Anlagen auf fremden Gebäuden ist die Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Schon während der Bauphase sollten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten.

Schadensversicherung:

Schäden können an der Anlage durch Blitzschlag, Hagel, Sturm – also Umwelteinflüsse, durch Diebstahl und Vandalismus oder Bedienungsfehler entstehen.

Prüfen Sie ob sie im Rahmen ihrer Gebäudeversicherung diese Schäden abdecken können. Wenden Sie sich an ihrer Versicherer.

Allgefahrenversicherung für Photovoltaikanlagen:

Spezielle Versicherungsangebote für PV-Anlagen gehen weit über Gebäudeversicherungen hinaus:

  • Naturgewalten wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Frost, Schneedruck, Hagel
  • Brand, Blitzschlag, Explosion und Löschen bei diesen Ereignissen
  • Leitungswasser, Überspannung, indirekte Blitzeinwirkung, Kurzschluss
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (soweit nicht durch Garantien gedeckt)
  • Bedienungsfehler durch Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit des Betreibers
  • Diebstahl sowie Böswilligkeit, Sabotage und Vandalismus durch Dritte
  • Mindererträge durch Anlagenstillstand oder anhaltend schlechte Ertragsbedingungen

Die Elektronikversicherung bildet den Kern der Risikoversicherung.

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