Stromverbrauch
Letztverbraucher
im Sinne des EEG 2014 ist jede natürliche oder juristische Person, die Strom verbraucht. Ob der letztverbrauchte Strom von der Person gekauft, ihr unentgeltlich („Stromschenkung“) oder im Rahmen eines anderen Schuldverhältnisses (z.B. Miete) überlassen wird oder ob die Person den Strom selbst erzeugt, ist insoweit für die Eigenschaft als Letztverbraucher unerheblich.
Für die Zuordnung eines Stromverbrauchs zu einem bestimmten Letztverbraucher kommt es auf den tatsächlichen, physikalisch-technischen Verbrauchsvorgang durch Betätigung von elektrischen Verbrauchsgeräten an. Maßgeblich sind die objektiven Umstände; davon abweichende subjektive Ziele oder rein vertragliche Zuordnungen sind insoweit unbeachtlich.
Letztverbraucher i.S.d. Eigenversorgung ist der jeweilige Betreiber der elektrischen Verbrauchsgeräte.