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Grundbucheintrag

Betreiben Sie eine Solarstromanlage auf einem fremden Dach, sollten Besitzverhältnisse und Verteilung der Stromerlöse genau festgelegt werden. Die Nutzung des Gebäudedaches durch den Solaranlagenbetreiber sollte im Grundbuch als „Grunddienstbarkeit“ inkl. Wegerecht eingetragen werden.

 

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