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Gewerbeanmeldung

Obwohl Solarstromerzeugung rechtlich gesehen eine unternehmerische Tätigkeit ist. müssen sie für ihre private Solarstromanlage auf dem Einfamilienhaus kein Gewerbe anmelden. Mit der steuerlichen Behandlung hat diese ordnungsrechtliche „Bagatelle“ erst mal nichts zu tun.

Sind Sie bereits Unternehmer oder Gewerbetreibender klären Sie Details mit Ihrem Steuerberater.

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