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Förderantrag

Wenn Sie Förderanträge stellen, z.B. für die Kreditförderung durch die KfW für Speicher oder PV-Anlage, müssen Sie vor einer Auftragsvergabe den Bescheid der zuständigen Stelle abwarten.

Sie benötigen für die Antragstellung einen Kostenvoranschlag. Einen Auftrag sollten Sie nur vorbehaltlich der Förderbewilligung erteilen, da er sonst als Baubeginn gewertet werden könnte. Sie müssen mit dem Baubeginn leider warten, bis der Bescheid der zuständigen Stelle vorliegt.

z.B. prüft die Bank zuerst Ihre Bonität und gibt nach Kreditzusage Ihren Antrag an die Förderstelle weiter, die die Förderfähigkeit des Photovoltaiksystems beurteilt.*  Sie erhalten zur Vorlage beim Solateur ein Genehmigungszertifikat über die Kreditzusage. Dann kann der geförderte Bau beginnen.

*Die einzelnen förderfähigen Komponenten eines Photovoltaikgenerators mit Stromspeicher müssen so zueinander passen, dass das Gesamtsystem alle Förderkriterien erfüllt.
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