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Baugenehmigung

Solaranlagen sind genehmigungsfrei, wenn sie parallel zur Dachfläche oder an der Fassade angeordnet sind. Nicht parallel aufgeständerte Anlagen hingegen unterliegen in den Bundesländern unterschiedlichen Anforderungen.
Auf Flächdächern empfielt es sich, die Module in Reihen mit geringer Bauhöhe anzuordnen. (Berlin/Brandenburg max. 45 cm) Sofern eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, findet meist ein vereinfachtes Verfahren Anwendung.

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