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Abschreibung

Die Herstellungskosten entsprechen der Investitionssumme der PV-Anlage einschließlich der Mehrwertsteuer, falls Sie sich von der Umsatzsteuerpflicht haben befreien lassen. Die Herstellungskosten können – anders als die Betriebskosten – nicht im Jahr der Zahlung abgesetzt werden, sondern werden über die steuerliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei PV-Anlagen gilt eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.

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