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Abrechnung

Als Solarstromeinspeiser ins öffentliche Netz sind Sie lt. BGB zunächst selbst für die Messung und Abrechnung der gelieferten Energie zuständig. Laut EEG muss die Abrechnung für das Vorjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres erfolgen. Zur Vereinfachung vereinbaren Einspeiser und Netzbetreiber meist, dass der Netzbetreiber die Einspeisung misst und abrechnet. Monatliche oder zweimonatliche Abrechnung sollte obligatorisch sein.

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