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Mehrwertsteuer

(auch Umsatzsteuer, Vorsteuer)

Jeder Solarstromeinspeiser, der regelmäßig mehr als 50% seines erzeugten Stroms ins Netz einspeist, ist nach einer Verfügung der Finanzämter umsatzsteuerpflichtig, unabhängig von Gewinn oder Verlust.

Vorteil der Steuerpflicht: Sie erhalten die für die Investition und die Betriebskosten bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück. Dafür müssen Sie im Gegenzug Umsatzsteuererklärungen abgeben und sowohl die Umsatzsteuer für die Einspeiseerlöse als auch die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch an das Finanzamt bezahlen.

Beträgt der Jahresumsatz höchstens 17.500 Euro – was bei privaten PV-Anlagen größtenteils der Fall sein wird – können Sie sich als Kleinunternehmer von dieser Pflicht befreien lassen. Dann können Sie die immer noch die Brutto-Investition einkommenssteuerlich über 20 Jahre abschreiben.

An diese Entscheidung sind Sie fünf Jahre gebunden.

 

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