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Wiederholungsprüfung

Die Messung des Inbetriebnahmeprotokolls sollte alle 3 bis 4 Jahre wiederholt werden, insbesondere die Messung der Strangspannung und -ströme, alle Sicherungselemente auf Funktionstüchtigkeit überprüft  und diese Tests jeweils dokumentiert werden. Für Solarstromanlagen ohne ENS ist die Wiederholungsprüfung vorgeschrieben.

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