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Denkmalgeschütztes Gebäude

Auf denkmalgeschützten Gebäuden und dort, wo Gebäudeensembles insgesamt dem Denkmalschutzgesetz unterstehen, sind Solaranlagen genehmigungspflichtig. Je ansprechender der Solargenerator in das Gebäude integriert wird, mit umso mehr Verständnis können Sie bei der Bearbeitung der Baugenehmigung rechnen, z.B. können Sie Solardachziegel einsetzen. Auch die Installation in nichteinsehbaren Bereichen kann Bedingung sein.

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